| Sachverhalt | Anspruch auf Gewährung der Justiz und Anspruch auf Einsetzung einer unparteiischen Kommission zur Prüfung der Rechnungen aus der Tätigkeit des Kl. als Faktor der an den Kaufmann Grimeisen, Frankfurt, verhypothekierten Hüttenwerke zu Aßlar, Werdorf und Ehringshausen, die unter der Aufsicht der Anna Johanna Gräfin zu Solms-Braunfels standen und die nach dem Tode des * Wilhelm Moritz Graf zu Solms-Braunfels mit allen Unterlagen zur Prüfung an die Rentkammer eingesandt werden mußten, wo sie von dem vom Kl. als .Betrüger bezeichneten Wilhelm Mühl geprüft worden waren, der einen Fehlbetrag von 18020 Gulden errechnet hatte, auf Grund dessen der Kl. in eine 26-wöchige Haft genommen worden war, aus der er erst durch Übernahme einer Hypothek zugunsten von 2 Daubhäuser Kaufleuten für deren Forderung an den bekl. Grafen entlassen worden war, Anspruch auf Herausgabe aller schriftlichen Unterlagen, die während der Haft des Kl. in dessen Haus beschlagnahmt worden waren, Anspruch auf Einsetzung von unparteiischen Feldgeschworenen zur Schätzung der während der Haft des Kl. beschlagnahmten Mobilien, des Viehes und der Feldfrüchte, Anspruch auf Ersatz der verursachten Kosten und Schäden, Anspruch der Ehefrau Theis auf Erlaß einer Temporalinhibition des Inhaltes, daß zur Sicherung ihres Ehegutes der mittlerweile eingeleitete Konkurs über das theissche Vermögen solange ausgesetzt wird, bis das Verfahren abgeschlossen ist |
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