| Titel | Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar gegen Bernhard Graf zu Solms [-Braunfels] |
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| Laufzeit | (1466-) 1521-1528 |
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| (Vor-) Provenienzen | Reichstag zu Augsburg (1518)
Reichstag zu Worms (1521)
RKG (1521) |
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| Sachverhalt | Anspruch darauf, daß sich der Bekl. zur Vermeidung einer durch das Gericht festzusetzenden Strafe aller landfriedens-brecherischer Handlungen enthält, die dadurch gegeben waren, daß der Bekl. die Kl. in der bisher innegehabten Nutzung eines Steinbruches bei dem Schloß Hermannstein stört, 200 Weiden der Kl. auf Wetzlarer Gebiet hat fällen lassen, die Fischreusen der Kl. unterhalb der Wetzlarer Brücke in der Lahn hat zerstören lassen, durch Erhebung eines Zolls auf Waren, die sowohl von Wetzlarern als auch von Fremden von und nach Wetzlar ein- und ausgeführt wurden, der Stadt schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat, zur Zeit der Frankfurter Herbstmesse durch Sperrung der Straßen um Wetzlar die Wetzlarer in ihrem Weg nach Frankfurt behindert und einige Wetzlarer als Gefangene nach Braunfels verbracht hat |
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| Enthält | Quad.31: Privileg Maximilians-für Solms (1494), Quad.56,57: Achtbriefe des Hofgerichts zu Rottweil (1466, 1493), Nr. 96 Vol.I,II: umfangreiche Kommissionsakten mit Zeugenverhörsprotokollen (1523) |
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| Zusatzinformationen | Akte unvollständig |
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