| Titel | Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar gegen Conrad Graf zu Solms-Braunfels |
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| Laufzeit | (1576-) 1585-1586 (-1598) |
| Sachverhalt | Anspruch auf Aufhebung des Arrestes auf die Kaufpreisgelder, die Wetzlarer Bürger, die ihre Immobilien in der Grafschaft an Braunfelser Untertanen verkauft hatten, zu fordern haben und auf die der Arrest verhängt worden war, weil der Bekl. Abzugsgelder in Form eines Zehnten verlangt, die zu leisten die Verkäufer sich nicht verpflichtet fühlen, da sie als Wetzlarer keine Untertanen des Bekl. und damit nicht abzugsgeldpflichtig sind |