| Titel | Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar, dann Zwölfer, Zunftmeister und Deputierte der Bürgerschaft der Stadt Wetzlar, als Intervenient [Ludwig IX.] Landgraf zu Hessen-Darmstadt, [Franz Albert] Werner, Generalfiskal am RKG, Wetzlar gegen Johann Albrecht I. Graf zu Solms-Braunfels, dann Carl Ludwig Wilhelm, Wilhelm Christoph, Ludwig Rudolph Wilhelm, Anton Ernst Wilhelm Friedrich, Wilhelm Christian Carl Fürsten zu Solms-Braunfels |
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| Sachverhalt | Anspruch auf Restituierung der Jagdwaffen und der Jagdbeute, eines Pferdes und zweier Kühe, der Fischereigerätschaften, mehrerer Hammel, von Getreide, die Wetzlarer Einwohnern innerhalb der Wetzlarer Landwehr in den Neustädter und Sillhofer Auen, an der Wenckfurt und am Mainhäuser Bach gepfändet worden waren, da diese Gebiete von den Kl. als zum Territorium Wetzlars gehörig bezeichnet werden, Anspruch auf Wiederherstellung der Grenzzeichen, die innerhalb der fraglichen Gebiete von solmsischen Bedienten zerstört worden waren, Anspruch auf ungestörte Nutzung eines Schiezerbruchs, der zur Hälfte auf Wetzlarer Stadtgebiet liegt, Anspruch auf Rücknahme der Verpflichtung, Ladungen der Bekl. nach zukommen, die Theis Döring, der bei der Jagd in der Neustädter Au von Solmsischen Beamten verhaftet worden war, abgegeben hatte, um aus der Haft entlassen zu werden, Anspruch auf Achtung der Landeshoheit Wetzlars in den strittigen Gebieten, Anspruch auf Ersatz der Kosten und Schäden, dann, nachdem der Streit im Jahre 1609 durch einen Vergleich beigelegt worden war, es aber von sölmsiseher Seite . erneut zu Störungen und Pfändungen gekommen war, Anspruch auf Erlaß einer Ladung der bekl. Fürsten zu Solms-Braunfels,
um den Prozeß fortzuführen Anspruch des Intervenienten, daß die zur Wahrung seiner Rechte in der Dalheimer Gemarkung in einem anderen RKG-. Prozeß Solms-Braunfels ./. Hessen-Darmstadt eingeführten Rezesse auch in diesem Prozeß Beachtung finden Anspruch des Fiskals, die Strafen von jeweils 2 Mark lötigen Goldes, in die die kl. Zünfte und Deputierten sowie deren Anwalt Dr. Gress wegen leichtfertigen Prozessierens verurteilt worden waren, einzutreiben |
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