| Titel | Vertrag zwischen der Stadt Wetzlar und den Grafen Philipp und Conrad von Solms, der die Grenze der zwei Gemeinden an den sog. Fischerweiden neben dem Hospital zum Heiligen Geist festlegt |
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| Laufzeit | 1573 Juli 13 |
| Alte Archivsignatur | A1 Ic-007 |
| Enthält | Festlegung der Grenze zwischen Wetzlar und Solms an einem umstrittenen Landstück namens Fischerweiden, welches neben dem Hospital zum Heiligen Geist liegt. Die Grenze wurde durch drei Steine markiert, die im Fall der starken Veränderung des Wasserspiegels oder des Wasserflusses umgelegt werden dürfen. |
| Deskriptoren | Graf Philipp von Solms |