| Titel | Kloster Arnsburg ./. Landgraf Friedrich von Hessen-Darmstadt; Fürst Friedrich Karl von Stollberg, Gedern; die Fürsten von Solms-Braunfels, Braunfels, und der Graf von Solms zu Laubach als die Gesamtherrschaften zu Münzenberg (Mand.): Störung des Klägers im Besitze des von Schröder zu Usingen für 2.700 Gulden angekauften Anteils an den Hofmannschen Zehnten zu Niederhergern [= Nieder-Hörgern] (einem verkommenen Orte bei Gambach) durch die Verklagten als Mitzehntherrschaften unter dem Vorwand des Vorkaufsrechts |
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