| (Voll-) Regest | Graf Johann v. Nassau bekundet, dass er zwischen Graf Philipp v. Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenberg, einerseits, der Gräfin Walpurga v. Solms andererseits, mit Zustimmung des Grafen Otto v. Solms-Münzenberg als einem Vormund der Walpurga und Ihrer Geschwister der nachgelassenen Kinder des verstorbenen Grafen Kuno v. Solms einen Ehevertrag mit folgendem Inhalt beredet habe: Beide sollen am 2. August (Montag nach Peterstag ad Vinculam) nach Braunfels kommen, 'sich zu besehen, und so sie denn beyde eynander gefallen werden', solle die Heirat stattfinden. Graf Philipp solle Walpurga mit einer jährlichen Gülte von 800 Gulden aus dem Schloss Monreal bewittumen. Nach Eheschluß solle Walpurga auf ihre Rechte an der Grafschaft Solms Verzicht leisten |
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