| Titel | Wilhelm von Oeynhausen, Landkomtur des Deutschen Ordens (Teutschorden) der Ballei Hessen und Komtur in Marburg, gegen die Vormünder von Philipp und Anna Saurmilch, Kinder des verstorbenen Jost Saurmilch: Georg Goldschmidt, Heinrich Thiel, Gebhard Wolffheimer, alle in Marburg |
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| Laufzeit | 1528-1630 |
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| Alte Archivsignatur | Wetzlarer Generalrepertorium T 931 |
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| (Vor-) Provenienzen | 1. Hessisches Hofgericht in Marburg 1571-1581 |
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| Sachverhalt | appellationis: Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Bestätigung sowohl im Besitz des Obereigentums (dominium directum) über die strittigen Ländereien vor Weidenhausen, die der verstorbene Bekl. als Erbleihe im Besitz hatte, als auch der Weidegerechtigkeit dort, Heimfall der Ländereien wegen ihrer widerrechtlichen Aufteilung in Gärten, ihrer Weiterverleihung sowie der nicht mehr geleisteten Erbzinszahlung |
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| Enthält auch | Quad. 17: Auszüge aus Pachtregistern des Deutschen Ordens für Marburg (1528-1538) |
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| Zusatzinformationen | 14 cm Stapelhöhe |
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