| (Voll-) Regest | Revers des Philipp von Bicken für Landgraf Ludwig von Hessen als ältesten Fürsten von Hessen über die Belehnung als Burglehen mit sechs Mark zu Biedenkopf, dem Patronatsrecht zu Gladenbach, den Zehnten zu Hirlisheim zu einem Viertel, den Zehnten zu Weidenhausen und Volprechts Haus und was dazu gehört, das Gut zu Klein-Linden, den Zehnten zu Gilbertshausen und den Waldzehnten zu Sinkershausen sowie die Zehnten, wegen derer die von Wieseck Mann der von Bicken sind, nämlich den Zehnten zu Follenkirchen und zu Wirduldeshusen. |
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