| Geschichte des Bestandsbildners | Die Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg ist zwischen dem Ende des 13. und dem Ende des 14. Jahrhunderts durch die Landesteilungen der Holstein-Schauenburger Grafen entstanden. 1390 wurde sie vom übrigen Holstein vollständig losgelöst und unter der Schauenburger Linie in Personalunion mit der Stammgrafschaft Schaumburg an der Weser vereinigt. Die Landesherren residierten vornehmlich in Schaumburg, während in Holstein-Pinneberg als oberster Beamter ein Drost eingesetzt war. Unter dem Drost standen je ein Amtmann in Pinneberg, in Hatzburg und in Barmstedt. Das kleine Amt Hatzburg wurde aber sehr oft vom Pinneberger Amtmann mitverwaltet. Als 1640 das schauenburgische Haus im Mannesstamm ausstarb, fiel die Grafschaft in einem Teilungsrezess an die beiden Landesherren in Holstein: König Christian IV. von Dänemark erhielt zwei Drittel des Gebietes einschließlich der Stadt Altona, das entsprach etwa der späteren Herrschaft Pinneberg, und Herzog Friedrich III. erhielt das restliche Drittel, nämlich das Amt Barmstedt, das er 1649 an Christian Rantzau, den königlichen Statthalter in den Herzogtümern, veräußerte, unter welchem es zur Reichsgrafschaft Rantzau erhoben wurde. |
|---|