| Titel | Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg überträgt, da die von ihm im Jahr 1549 zu erlegenden Heiratsgelder seiner Schwester, Herzogin Klara von Braunschweig-Gifhorn, Witwe des Herzog Franz von Braunschweig-Gifhorn, nebst der versessenen Rente noch nicht gezahlt sind, und seine Gläubiger das zum Unterpfand gesetzte Gut Tremsbüttel dem Christoph von Boldensen eingeräumt haben, diesem das Amt mit genannten Dörfern unter Vorbehalt des Rückkaufs, wodurch die Schuldforderung an ihn erledigt ist.
d.d. midtwochen am tage Antonij 1554. |
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