| Titel | Friedrich II., König von Dänemark, und Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf teilen nach Vermittlung des Kurfürsten August von Sachsen, des Herzogs Ulrich III. von Mecklenburg-Schwerin und des Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, die Lehen und unbeweglichen Güter ihres verstorbenen Onkels bzw. Bruders, des Herzogs Johann des Älteren von Schleswig-Holstein-Hadersleben, nachdem laut Flensburger Vertrag die beweglichen Güter, darunter auch dessen im Obergewölbe zu Gottorf hinderlegten grossen Saphiers, an Herzog Adolf gefallen sind, folgendermaßen: 1) Nach Verhandlung zwischen den Reichs-, Hof- und Landräten 1581 Juni 24 in Flensburg und Losziehung sind an König Friedrich II. gefallen: die Häuser, Ämter und Städte Hadersleben, Dörnick und Rendsburg, an Herzog Adolf: das Haus und Stadt Klein Tondern, die Lande Nordstrand und Femahrn und die beiden Klöster Lügumkloster und Bordesholm. 2) Der Anteil an den Zöllen zu Gottorf und Rendsburg wird zur Hälfte zwischen beiden geteilt. 3) Von dem laut beigefügtem Verzeichnis geteilten Mittelteil Dithmarschens bekommt König Friedrich II. den Süder- und Herzog Adolf den Norderteil. 4) Die Stadt Hamburg bleibt gemeinsam. 5) Was sie als Herzöge von Holstein in den Stiften Lübeck und Hamburg an Prälaturen, Kanonikaten, Kommenden und Vikarien zu verleihen haben, soll wie bisher per vices ausgeübt werden. 6) Der Königshoff in Hamburg, welchen itzo Kilian Fuchs, aus Belehnung weilandt usw. König Christian III. von Dänemark usw. besitzt, bleibt gemeinsam. 7) Diese Teilung soll früheren Teilungsurkunden, Verträgen, sowie den Privilegien der Stände der Herzogtümer unschädlich sein. |
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| Enthält | Ausfertigung, Pergament, deutsch, Unterschriften, Sekret des Königs an weiß-rot-blau-goldener Schnur, desjenige des Herzogs (an weiß-braun-goldener Schnur) fehlt
Rückvermerk, 16. Jh.: "Erbtheilungsbrieff zwischen Küningh Friederichen unnd Hertzogh Adolffen wegen Hertzogh Johansen des Eltern Verlassenschafft. |
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