| Titel | Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt befiehlt Beamten und Untertanen in Schloss, Stadt und Amt Nidda, seiner Schwiegertochter Maria Elisabeth von Hessen-Darmstadt, geb. von Schleswig-Holstein-Gottorf, Gemahlin seines Sohnes Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt, inhalts der Heirats- und Wittumsverschreibung, treu, hold und gewärtig zu sein. Unterschrifts- und Siegelankündigung für sich und Ludwig. Amtmann, Rentmeister, Rentschreiber, Burggrafen, Vorratschreiber, Schultheißen, Bürgermeister, Räte, Bürger, Gemeinde und Untertanen verpflichten sich entsprechend und insbesondere wegen der 20000 Reichstaler Widerfalls den Erben gegenüber. Petschaftsankündigung für die Beamten, Siegelankündigung für die Stadt (für sich und die Flecken, Dörfer usw.)
Darmstaddt, 12. August 1650 |
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