| Titel | Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt erklärt seinem Sohne Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt, nachdem der Schleswig-Holstein-Gottorfische Hof Nachfrage über den Verbleib des jungen Paares getan hat, dass dessen künftige Hofhaltung vorläufig nicht von seiner eigenen getrennt werden soll, bestimmt den Umfang der Aufwartung für das junge Paar (42 Personen, 41 Pferde, auf einer Designation im einzelnen wiederholt), die von der Landgräflichen Rentkammer mit Besoldung, Kleidung und Nahrung versehen werden soll, und setzt für das junge Paar persönlich 4000 Reichstaler jährlich einschließlich der Morgengab-Rente fest.
Darmbstatt, 2. Mai 1650 |
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