📖 Die Amtleute Hoffmann und Geiger als Bevollmächtigte des Fürsten Ferdinand v. Solms-Braunfels und des Grafen Max v.Solms-Rödelheim bekunden einen Vergleich zur Beendigung des seit 1813 am hessischen Oberappellationsgericht zu Darmstadt anhängigen Streites um die Teilung der Besitzungen der Abtei Arnsburg