📖 Landgraf Wilhelm belehnt Ritter Philipp v. Bicken zugleich wegen seines Vetter Kurt v. Bicken mit sechs Mark Geld zu Biedenkopf als Burglehen und dem ( Patronatsrecht zu Gladenbach, einem Viertel Zehnten zu Hörnsheim, dem Zehnten zu Weidenhausen und Volpertshausen (wüst) samt Zubehör sowie einem Gut zu (Großen-)Linden, den Zehnten zu Gilbertshausen (wüst) und Sinkershausen, den Zehnten, wegen derer die v. Wieseck Mannen der v. Bicken sind, nämlich zu Vollnkirchen und Weidenhausen, als Mannlehne wie seine verstorbenen Vorfahren und er sie von den verstorbenen Vorfahren und dem Vater des, …