📖 Großherzog Ludewig [I.] v. Hessen, Herzog von Westfalen, bekundet: Aufgrund des Artikel 34 des Rheinischen Bundesvertrages sind die lehnsherrlichen Rechte, die früher dem Kaiser und dem Reich sowie den nunmehr zum Rheinischen Bunde zählenden Souveränen zugestanden hatten, auf ihn übergegangen. Nach dem Ableben des Friedrich Moritz Ludwig Brand v. Buseck zu Alten-Buseck am 12.April 1802 und auf Bitten seines Sohnes Friedrich Karl Joseph Freiherrn v. Buseck gen. Brand v. Alten-Buseck sowie kraft seiner Vormundschaft auch des Hofgerichtsadvokaten Friedrich Karl Georg Krug zu Gießen hat er …