📖 Konrad von Massenheim und Konrad von Drehn quittieren dem Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken den Erhalt von 150 Gulden als erste Zahlung der Vergleichssumme von 300 Gulden. Zuvor war eine Einigung wegen zweier Kapitalforderungen an den Grafen (900 bzw. 215 Gulden) unter Vermittlung von Martin von Heusenstamm, Viztum und Hofrichter zu Mainz, Konrad von Solms, Amtmann zu Braunfels, Wenold von Hoheneifel und Hans von Zweibrücken, Amtmann zu Wiesbaden, erzielt worden.