📖 Der 1557 im Kloster Möllenbeck zwischen Graf Otto IV. von Holstein-Pinneberg und Graf Jobst II. von Holstein-Pinneberg-Gemen geschlossene Vertrag wird mit folgenden Abänderungen bestätigt: Graf Hans Otto, seine Brüder und ihr Brudersohn in Gemen einerseits und Graf Ernst von Holstein-Pinneberg in seinen Landen andererseits haben freie Gewalt, ohne Einrede des anderen Teils, über ihre Herrschaften zu verfügen, auch sie, mit Lehensherrlichen Konsens, zu verkaufen. die künftigen und bisherigen Verschreibungen seit Graf Jobst II. und Graf Ernst Vater und seinen Brüder Adolf XIII. andererseits …