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| Datierung | Gießen 1638 Mai 22 |
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| (Vor-) Provenienzen | Hessen-Darmstadt |
| (Voll-) Regest | Lehenrevers des Georg Philipp von Buseck zugleich wegen seiner Vettern Heinrich Reinhard von Buseck, dieser zugleich als Vormund der Söhne Johann Burkhard, Konrad Philipp und Rudolph seines verstorbenen Bruders Johann Ottmar, sowie die Brüder Ulrich Eberhard und Johann Adam von Buseck für die inserierte Urkunde des Landgrafen Georg II,. von Hessen-Darmstadt: Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt belehnt Georg Philipp von Buseck und seine Agnaten mit den ehemals von Graf Ludwig von Nassau-Saarbrücken und Graf Wilhelm Ludwig empfangenen Lehen, nämlich ihrem Anteil am Zehnten zu Heuchelheim und Kinzenbach, ihrem Anteil an Haus, Hofreite, Scheuern und Gärten zu Kleeburg, und zwar Wiesen und Garten samt dem sog. Obersten See, dem Zehnten zu Allendorf, zu Igenheim und in der Aue zu Gießen, dem Zehnten zu Veltinshofen, dem Kirchsatz zu Kraft-Solms samt einem Viertel des Zehnten, dem großen Zehnten zu Großen-Linden mit dem Zehnten zu Herrnsheim und Lützellinden, einem Viertel des Zehnten zu Volpertshausen und dem Kirchsatz dort, einem Viertel des Zehnten zu Weidenhausen, zwei Gulden und einem Ort Manngeld aus der Kellerei Gleiberg. |
| Siegler | Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers. |
| Formalbeschreibung | Pergament, mit Unterschrift und angehängtem Siegel. |
Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Save