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KurzregestDas Kloster Altenberg überlässt der Stadt Wetzlar Einkünfte aus bestimmten Gütern. Im Gegenzug werden die aufgezählten Güter des Klosters von Steuer- und Abgabenpflichten befreit.
Datierung1299 Februar 18
Originaldatierung[...] anno domini millesimo ducentesimo nonagesimo nono, mense februario [...]. Datum et actum anno et mense predictis, 12. kalendas mensis ejusdem.
BestellsignaturStadtA WZ, U Nr. 80
(Voll-) RegestPriorin, Magistra und Konvent des Klosters Altenberg (Prämonstratenserorden, Trierer Diözese) übertragen der Stadt Wetzlar jährliche Einkünfte in Höhe von vier Mark und zwei Solidi Kölner Währung, die aus den folgenden Häusern und Gütern innerhalb Wetzlars stammen: - Zehn Schillinge kölnischer Denare aus dem Erbe des verstorbenen Hermann, genannt Buleken, gelegen am Ufer der Wetz; - 14 Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus des Echard, genannt Brufus, gelegen in der Loingasse, das Rulo, der Sohn der Beytheydis, bewohnt; - 15 Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus des Wigand, genannt Holzhauer, in den an das genannte Haus angrenzenden Fleischhallen; - Zwei Schillinge kölnischer Währung aus dem Garten des Hermann, genannt Verwer, gelegen in Silhofen (Selhobben); - Eine halbe Mark aus dem Haus der Dunsbecheren; - Ein Viertel einer Mark aus dem Haus des Hermann, genannt von Olmen, gelegen unter den Schuppen. Im Gegenzug sollen alle zu diesem Zeitpunkt dem Kloster gehörenden Güter innerhalb der Stadt von allen Steuerleistungen, Abgaben oder anderen Forderungen, sei es durch die Bürger oder den jeweiligen römisch-deutschen König, befreit sein. Diese Regelung gilt für die im folgenden aufgeführten Güter, nicht aber für zukünftige Erwerbungen des Klosters in der Stadt. - 20 Schillinge kölnischer Denare aus dem Haus des Hermann, genannt Jüchen, das er bewohnt, sowie aus einem angrenzenden Haus; - 30 kölnische Denare aus einem Haus unter den Schuppen, die Hedwig, genannt Munzer, zahlt; - 9 Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus und Hof der verstorbenen Walpurgis, gelegen hinter der Kapelle der Heiligen Walpurgis; - Eine Mark aus dem Haus und Hof des Ruker Vulenand, gelegen in Hausen (Husen); - Eine Mark aus dem Haus der Heidentrud, Witwe des Goitscalc; - Eine Mark aus dem Haus des verstorbenen Daymar, gelegen am Kornmarkt; - Zwei Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus des verstorbenen Gottfried von Verse, gelegen hinter der genannten Kapelle; - Sechs Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus des Ludwig, des Schmieds, vor dem Silhöfer Tor (Selhobener Tor); - Eine Mark aus dem Haus des Heinrich, genannt Kedin; - Die Häuser der Beyeren und das Haus des verstorbenen Eckard, genannt Institor, gelegen in der Wetzefegasse und in der Burg, sollen völlig frei sein; - 22 Schillinge kölnischer Währung aus den Häusern des Mengelon und des Gozen, genannt Deuzlant, in der Wetzefegasse; - 18 Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus der Hildegard von Linde, gelegen in der Loingasse; - 18 Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus, das „Der Rote Löwe“ genannt wird; - Zwei Mark aus dem Haus des verstorbenen Heinrich, genannt Anshelm; - Ein Garten jenseits der Brücke mit einem angrenzenden Haus sollen befreit sein; - Eine Mark aus dem Hof, den Beythodus, genannt Hadere, bewohnt; - Eine Mark aus dem Haus neben dem Hof des Keyben; - Eine Mark aus drei Grundstücken hinter dem Haus Draconis; - Vier Schillinge und sechs Denare kölnischer Währung aus einem Haus auf der Mauer neben dem Hafen; - Sechs Schillinge kölnischer Währung aus einem Haus auf dem Areal, angrenzend an das Haus der Beyeren; - Fünf Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus der Murckenbecheren hinter der genannten Kapelle; - 100 Talente Talg aus der Fleischhalle, die Ruker besitzt; - 14 Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus des Harpar Christian, gelegen am Käsemarkt; - Sechs Schillinge kölnischer Währung aus der Roten Halle; - Vier Schillinge kölnischer Währung aus dem Haus gegenüber dem Haus des verstorbenen Gerbert; - Eine Mark aus dem Haus des verstorbenen Krusen; - Neun Schillinge kölnischer Währung aus dem Hof, der „der Quenenbecheren Hof“ genannt wird; der Hof und das Haus des Halbruders sollen befreit sein; - Vier Schillinge und sechs Denare aus dem Haus, das Mechthild von Friedberg bewohnt; - 25 Talente Talg aus den Fleischhallen aus dem Erbe der Elisabeth von Friedberg; - Sechs Denare aus dem Haus des kleinen H.; - 30 Denare aus dem Haus, das Robin bewohnt; - Fünf Schillinge kölnischer Währung aus drei Fleischhallen neben dem Haus Reygen. Zur Bestätigung wird das Siegel des Klosters angehängt.
SieglerKloster Altenberg
FormalbeschreibungAusfertigung, Pergament, Latein. Siegel hängt beschädigt an, leichte Schäden durch Mäusefraß.
Weitere ÜberlieferungGegenurkunde der Stadt Wetzlar in Braunfels, Kloster Altenberg XII, 5. Gedruckt in: Ludolff, Observationes forenses II, Anhang 427 Nr. 29 (nach einer schlechten Kopie).
LiteraturWetzlarer Urkundenbuch Band 1, Nr. 464

Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Merken