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348

KurzregestAbschrift von A1-A Nr. 347: Erzbischof Balduin von Trier schließt mit der Stadt Wetzlar ein Bündnis gegen die Grafen von Solms und deren Helfer.
Datierung[1349 August 15]
Originaldatierung[keine Angabe]
BestellsignaturStadtA WZ, A1-A Nr. 348
(Voll-) RegestErzbischof Balduin von Trier (Baldewin, ertzebisschof zu Triere) verbündet sich im Namen des Heiligen Römischen Reiches und seines Stifts mit den Bürgermeistern, Schöffen, dem Rat und den Bürgern der Stadt Wetzlar (Wetflar) gegen die Grafen von Solms (greven von Solmes) und deren Helfer und Diener. Im Falle eines Angriffs auf Hohensolms (Hoensolmes) oder Braunfels (Brunenvels) verpflichtet sich der Erzbischof, der Stadt Wetzlar mit fünfzig gerüsteten Männern zu helfen. Wird die Stadt oder ihre Verbündeten angegriffen oder geschädigt, hilft der Erzbischof mit der Macht seines Landes bis zum Rhein auf eigene Kosten. Falls der Erzbischof Westerburg, Schaumburg oder Villmar (Westerburg, Schowenburg, Vilmar) angreift oder belagert, hilft die Stadt Wetzlar mit einem Drittel ihrer Streitkräfte zu Pferd und zu Fuß sowie mit eigenen Kosten, Arbeit und Geschützen. Im Falle eines Angriffs auf den Erzbischof helfen die Wetzlarer mit allen Kräften auf eigene Kosten. Weder der Erzbischof noch die Stadt dürfen ohne Wissen und Willen des jeweils anderen Frieden oder Versöhnung mit den gemeinsamen Feinden schließen. Eroberte Burgen oder Besitzungen werden gemeinsam zerstört. Das Bündnis soll fest und beständig gehalten werden, ohne Arglist oder Hintergedanken.
Rückvermerk[keine Angabe]
Zeugen[keine Angabe]
Siegler[keine Angabe]
FormalbeschreibungWetzlar, Abschrift, Deutsch
LiteraturWetzlarer Urkundenbuch Band 1, Nr. 1609.

Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Merken