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| Datierung | Darmstadt 1837 August 4 / Kassel Juli 27 (/ September 15) |
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| (Voll-) Regest | Grüningen (Oberhessen): Vertrag zwischen dem großherzoglichen Regierungsrat Wilhelm Goldmann (Siegel) als Beauftragtem des großherzoglich hessischen Ministeriums des Innern und der Justiz und dem kurfürstlich hessischem Geheim Oberfinanzrat Freiherrn Wilhelm v. Baumbach (Siegel) als Vertreter des kurffürstlich hessischen Fiskus in seiner Eigenschaft als Pfandherr der solms-braunfelsischen Besitzungen zu Grüningen, worin der kurfürstlich hessischem Fiskus zugunsten der großherzoglichen Staatskasse auf den Bezug der ihm ' antichretisch ' verpfändeten Bedeabgabe der Stadt Grüningen an die Standesherrschaft Solms-Braunfels verzichtet und der großherzoglichen Staatsregierung zur freien Disposition gegen Entschädigung nach dem Gesetz über die Ablösung der Grundrenten von 1836 abtritt. Diese ist in die kurfürstliche Rentei Grüningen zu zahlen |
Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Merken