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| Datierung | 1638 Mai 20 |
|---|---|
| (Vor-) Provenienzen | Hessen-Darmstadt, Lehenhof |
| (Voll-) Regest | Heinrich Reinhard von Buseck bekundet für sich und zugleich als Vormund der Söhne Johann Burkhard, Konrad Philipp und Rudolph von Buseck seines verstorbenen Bruders Johann Otmar, dass Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt sie samt ihrem Vetter Obristleutnant Georg Philipp von Buseck mit den ehemals von Nassau-Saarbrücken verliehenen Lehen über ihren Anteil am Zehnten zu Heuchelheim und Kinzenbach, ihrem Anteil an Haus, Hofreite, Scheuern und Gärten zu Kleeburg, und zwar Wiesen und Garten samt dem sog. Obersten See, dem Zehnten zu Allendorf, zu Igenheim und in der Aue zu Gießen, dem Zehnten zu Veltinshofen, dem Kirchsatz zu Kraft-Solms samt einem Viertel des Zehnten, dem großen Zehnten zu Großen-Linden mit dem Zehnten zu Herrnsheim und Lützellinden, einem Viertel des Zehnten zu Volpertshausen und dem Kirchsatz dort, einem Viertel des Zehnten zu Weidenhausen, zwei Gulden und einem Ort Manngeld aus der Kellerei Gleiberg belehnt hat, und bevollmächtigt sienen Vetter Georg Philipp von Buseck zum Empfang der Lehen. |
| Siegler | Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers und seiner Pfleglinge. |
| Formalbeschreibung | Papier, mit den Unterschriften und aufgedrückten Lacksiegeln des Heinrich Reinhard und des Ulrich Eberhard zugleich wegen seines abwesenden Bruders Hans Adam von Buseck. |
Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Save