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| Datierung | Darmstadt 1841 April 17/ Hungen April 19/ Braunfels Mai 4 (Genhemigung und Siegel des Ferdinand Fürst zu Solms) |
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| (Voll-) Regest | Hungen (Oberhessen): Vertrag zwischen dem großherzoglichen Geheim Regierungsrat Goldmann (siegel) im Auftrag des großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz und dem fürstlichen solms-braunfelsischen Rentamtmann zu Hungen im Auftrag der dortige Rentkammer, wonach der Fürst zu Solms-Braunfels in gleicher Weise, wie dies wegen der bereits an den Staat 1835 abgetretenen Boden geschehen ist, vom 1. Januar 1835 an auch auf den Bezug des in der früheren übereinkunft bei Veranschlagung der Bedeschuldigkeit der Gemarkung Hungen aus Versehen unberücksichtigt gebliebenen jährlichen Bedebetrags von 20 Gulden 8 1/4 Kreuzer gegen Barentschädigung verzichtet und dieses seit 1835 einbehaltene Abgabe der Stadt verabfolgen lassen soll |
Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Save