Ein Suchfeld — Archiv-Datenbanken: Arcinsys (Hessen, Niedersachsen+Bremen, Schleswig-Holstein+MV), Kalliope, Matricula, Deutsche Digitale Bibliothek, DNB, ZDB, Internet Archive, Bildindex (Foto Marburg)
| Datierung | 1809 September 9, Darmstadt |
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| (Voll-) Regest | Großherzog Ludewig [I.] v. Hessen, Herzog von Westfalen, bekundet: Aufgrund des Artikel 34 des Rheinischen Bundesvertrages sind die lehnsherrlichen Rechte, die früher dem Kaiser und dem Reich sowie den nunmehr zum Rheinischen Bunde zählenden Souveränen zugestanden hatten, auf ihn übergegangen. Nach dem Ableben des Friedrich Moritz Ludwig Brand v. Buseck zu Alten-Buseck am 12.April 1802 und auf Bitten seines Sohnes Friedrich Karl Joseph Freiherrn v. Buseck gen. Brand v. Alten-Buseck sowie kraft seiner Vormundschaft auch des Hofgerichtsadvokaten Friedrich Karl Georg Krug zu Gießen hat er diejenigen Lehen, die diese bisher vom Gesamthaus Nassau zu Lehen hatten, zu einem rechten Mann- und Burglehen verliehen. Es sind dies namentlich ein Teil am Zehnten zu Heuchelheim, der Zehnte zu Allendorf, Teile am Zehnten in der Au zu Gießen und zu Vollingshofen (wohl Fellingshausen), ein Viertel am Zehnten zu Großen-Linden zur Hälfte und ein Viertel am Zehnten zu Weidenhausen. Aufgrunddessen hat der v. Buseck durch seinen Vormund den Lehnseid geleistet. |
| Formalbeschreibung | Ausfertigung, Pergament, Unterschrift, in Holzkapsel an rot/weißer Schnur anhangendes großherzogliches Siegel leicht beschädigt |
Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Merken