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Lic. Johann Heinrich Flender, Prokurator am RKG, Wetzlar, gegen Johann Ernst Graf zu Nassau-Weilburg, nassau-weilburgische Regierung, [Conrad Clemm], Rentmeister, Niederkleen

TitelLic. Johann Heinrich Flender, Prokurator am RKG, Wetzlar, gegen Johann Ernst Graf zu Nassau-Weilburg, nassau-weilburgische Regierung, [Conrad Clemm], Rentmeister, Niederkleen
Laufzeit(1323-) 1718
SachverhaltAnspruch auf Aufhebung des Arrestes auf Feldrüchte wegen der Nichtzahlung der geforderten Türken- und Rittersteuer auf den Zehnten des Kl. aus den freiadeligen Gütern zu Weidenhausen und Hochelheim, die der Kl. von Johann Friedrich Freiherr von Bicken, kurmainzischer Generalvikar erworben hatte und die als reichsunmittelbar zur mittelrheinischen Reichsritterschaft steuerpflichtig waren, Anspruch auf Anerkennung der Tatsache, dass der Kl. nicht nach Nassau-Weilburg steuerpflichtig ist und dass kein nassau-weilburgisches Vorkaufsrecht in bezug auf die fraglichen Güter besteht, Anspruch auf Anerkennung des Nichtbestehens nassau-weilburgischer Jurisdiktionsgewalt, Anspruch auf Restituierung der entzogenen Früchte, Anspruch auf Ersatz aller Kosten und Schäden, Anspruch auf Verurteilung Nassau-Weilburgs zu 50 Mark lötigen Geldes wegen angemaßter Jurisdiktionsgewalt, Anspruch auf Tätigwerden des RKG-Generalfiskals wegen der angemaßten Jurisdiktionsgewalt
EnthältQuad. 18: Kaufvertrag betr. den Zehnten (1670)
ZusatzinformationenAkte unvollständig

Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Merken