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| Kurzregest | Schlichtung im Streit zwischen Kloster Walsdorf und Jakob Schneider um eine Walk- und eine Schleifmühle |
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| Datierung | 1535 September 27 |
| Originaldatierung | Geschehen und gegeben uff montag nach sanct Matheus des heligen Aposteln- und Evangelistentag 1535 |
| (Voll-) Regest | Es wird bekundet, dass zwischen Glada von Saarbrücken, Äbtissin, und dem Konvent zu Walsdorf, Klägern, und Jakob Schneider, Schultheiß, und seinen Miterben und Anhängern des Wollweberhandwerks, Beklagten, Streit bestand wegen einer Walkmühle und Schleifmühle und des Wassergangs. Die Parteien haben Graf Adolf von Nassau-Wiesbaden und -Idstein um Tilgung gebeten. Dieser hat auf Begehren Graf Bernhards zu Solms, Herr zu Münzenberg, und Graf Johanns von Nassau-Beilstein eine Tagsatzung durch Hans Machenheimer zu Zweibrücken u. a. , vornehmen lassen. Diese verhörten die Parteien im Beisein des Christof Hans, Rentmeister zu Beilstein, und Johann Lyberig, solmsischen Sekräter zu Braunfels, nahmen die Sachlage in Augenschein und entschieden: 1. Die Walkmühle soll bestehen bleiben gegen Entrichtung bestimmter Zinsen an das Kloster Camberg. 2. Jakob Schneider und sein Anhang sollen den Graben und Wassergang ohne Schaden des Klosters und seiner Wiesen in Ordnung halten und zwei Schutzbretter anbringen, die das Wasser brechen sollen, wenn eine Flut kommt. Es folgen weitere Nebenabreden. 3. Die Schleifmühle soll abgebrochen werden und an ihrer Stelle keine andere Mühle erreichtet werden. Es folgen weitere Nebenabreden. 4. In der Streitsache zwischen Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und Gemeinde zu Walsdorf, Klägern, und der Äbtissin und des Konvents, Beklagten, wegen einer Lehmkaute zur Erhaltung der Gemeindebauten wird bestimmt, dass die Gemiende Walsdorf an dem Ort bei der alten Lehmkaute, wie ihr der Bezirk abgemessen und ausgestellt ist gegen den Zaun und Flecken zu, Erde und Lehm zur Unterhaltung ihrer Bauten holen darf. 5. In der Streitsache zwischen den letztgenannten Parteien wegen der Schweinetrift in die Eckern, und dieses Jahr wegen des Bürgerwaldes, der ein Buchenwald und kleiner Bezirk ist, wird bestimmt, dass das Kloster nicht mehr als 20 Schweine zum Unterhalt seines Haushaltes eintreiben, auch dieselben brennen und zeichen soll. |
| Siegler | Graf Philipp von Nassau-Wiesbaden und -Idstein |
| Formalbeschreibung | Ausfertigung, Pergament, von den drei Siegeln 1 und 3, verletzt, anhängend |
| Weitere Überlieferung | Abschrift, 18. Jahrhundert, ebenda |
Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Save