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| Titel | Ausgleichsämter |
|---|---|
| Laufzeit | 1962-1964 |
| Geschichte des Bestandsbildners | Die Arbeit der Ausgleichsämter beruhte auf dem Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. August 1952. Dieses sogenannte Lastenausgleichsgesetz hatte das Ziel, materielle Folgen von Krieg und Kriegsfolgen für die Betroffenen durch ein System der Umverteilung zu mildern. Danach wurden verbliebene Vermögen, insbesondere Immobilien, nach einem bestimmten Schlüssel belastet. Der Erlös sollte der wirtschaftlichen Eingliederung von Personen helfen, die durch den Krieg bzw. die Kriegsfolgen ihr Vermögen verloren hatten. Die Aufgaben im Lastenausgleich wurden teils vom Bund über das Bundesausgleichsamt, teils im Auftrag des Bundes von den Ländern in Auftragsverwaltung erledigt. Zu diesem Zweck wurde in Schleswig-Holstein zum 1. August 1952 ein Landesausgleichsamt als Abteilung "Lastenausgleich und Landesausgleichsamt" im Finanzministerium eingerichtet. Es war zunächst zuständig für die wirtschaftliche und soziale Eingliederung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten sowie für ihre angemessene Entschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz. |
| Korrespondierende Archivalien | Lastenausgleichsangelegenheiten befinden sich auch im Bestand des Finanzministeriums (Abt. 511). |
| Umfang in lfd. M. | 1 |
Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Merken