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| Titel | Gemeinde Helgoland |
|---|---|
| Laufzeit | 1865-1943 |
| Geschichte des Bestandsbildners | Zugeständnisse des Deutschen Reiches an britische Interessen in Ostafrika führten dazu, dass Helgoland im Rahmen des Deutsch-Englischen Kolonialvertrages vom 1. Juli 1890 durch Queen Victoria an Kaiser Wilhelm II. abgetreten wurde. Durch das Gesetz vom 18. Februar 1891 kam die Insel an Preußen und bildete eine Landgemeinde im Kreis Süderdithmarschen. Bereits mit Gründung seiner Provinz Schleswig-Holstein hatte Preußen durch die Einführung der Landgemeindeordnung am 22. September 1867 eine neue kommunale Verwaltungsstruktur mit den Landgemeinden als unterste Verwaltungseinheit geschaffen, die diesen Selbstverwaltungskompetenzen zubilligte. |
| Bestandsgeschichte | Der Bestand setzt sich aus Abgaben eines ehemaligen Gemeindevorstehers, des Foreign Office in London – weitergereicht vom schleswig-holsteinischen Innenministerium – sowie des Kreises Pinneberg zusammen. |
| Enthält | Sitzungsprotokolle; Rechtssachen; Steuern. |
| Findmittel | Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs Nr. 70. |
| Korrespondierende Archivalien | Für eine genauere Erforschung der Geschichte der Landgemeinde Helgoland sind außerdem vor allem Abt. 320.12, Abt. 320.20 und Abt. 320.22 (siehe Bestandsgruppe "Preußische Verwaltung") einschlägig. |
| Umfang in lfd. M. | 0,1 |
| Zusatzinformationen | Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 131.17 Nr. 1 |
Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Merken