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Nr. 426

TitelIm Jahre 1600 am 8. Dezember erschienen Clement von Gadendorf und Christoph von Lutitz, Holstein-Gottorfischer Rat bzw. Kapitän, und Abgesandte, in Peine im Haus des Bürgermeisters Heinrich Lutken vor dem Notar Lambert Rosenzweig und übergeben diesem das folgende offene Patent Herzog Johann Adolfs von Schleswig-Holstein-Gottorf, das der Notar am 9. Dezember in der Festung Peine dem unpäßlichen Drosten Kurt von Münchhausen, Sohn des verstorbenen Obristen Hilmar von Münchhausen, durch die zu diesem Zweck von Münchhausen abgefertigen Johann von Holle, Hermann von der Hude und Anton Büneken, Münchhausischen Diener zu Aerzen insinuieren läßt: [Offener Brief] Herzog Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf erinnert daran, dass er vor drei Jahren Kurt von Münchhausen die Feste Peine anvertraut und ihn auf 12 Jahre, jedoch nur solange er das Haus und Amt in seinem Besitz habe, für seinen Rat und Drosten angenommen habe. Als nun gemäß Vertrag das Haus auf nächsten Trium Regum dem Stift Hildesheim abzutreten sei und deswegen Dr. Tilmann Zernemann, gottorfischer Rat, und Albrecht von der Hoyen, Amtmann zu Peine, mit der Inventierung des Hauses und der dazugehörigen Vorwerke beauftragt worden seien, habe der Drost nicht allein diese nicht gestattet und auch die dem Herzog laut Vertrag vorbehaltenen zwei Stücke Geschütz nicht abgeliefert, sondern auch eine Verhandlung zu Lüneburg über die ihm verlorengehenden Jahre der Drostenverwaltung gefordert. Als der Herzog jetzt dem Rat bzw. Kapitän Clement von Gadendorf und Christoph von Lutitz erneut die Inventierung und die Erfüllung des Vertrages mit Hilfe der Besatzung befohlen habe, habe der Drost die dem Herzog eidlich verpflichteten Soldaten z.T. aus der Festung entfernt, z.T. sich selber verpflichtet und dazu neue Soldaten geworben. Der Herzog stellt dieses eid- und landfriedensbrüchige Verhalten dem Urteil der Unparteiischen anheim und weist zurück, was der Drost wegen der angeblich nicht geschehenen Loskündigung der dem Herzog vorgestreckten 40000 Taler, die auf künftigen Umschlag betagt, prätendiert. Der Drost habe am letzten Johannis, da die Loskündigung hätte geschehen sollen, dem Herzog in Reinbek versprochen, ihm für den Abstand des Hauses Peine 120000 Taler zu schaffen, worauf der Herzog ihm versprochen habe, dass er davon die 100000 Taler, womit der Herzog ihm verhaftet, einbehalten dürfe. Das habe der Drost akzeptiert, und damit sei die Loskündigung geschehen. Der Herzog ermahnt Münchhausen, von seinem Vorhaben abzustehen und die Investierung zu gestatten und fordert ihn auf zu erklären, ob er die auf künftigen Trium Regum ihm gebührenden 40000 Taler annehmen und dagegen die Festung räumen wolle oder nicht. - Geben zu Gottorp den 27. Novembris anno 1600. Kurt von Münchhausen läßt erklären, dass er sich die Antwort auf die Beschuldigungen und alle Rechte vorbehalte. Zeugen: Hans Lindeken, Anton Lutken, Hermann Floicken, Ratsverwandte und Bürger zu Peine.
Laufzeit1600
EnthältNotariatsinstrument, Pergament, z.T. zerstört, hochdeutsch, Unterschrift und Signet des Notars Lambert Rosenzweig
Zusatzinformationen(1600 November 27 Gottorf) 1600 Dezember 8-9 Peine

Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Save