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Nr. 423

TitelNachdem zwischen Gräfin Hedwig von Holstein-Pinneberg geb. Landgräfin von Hessen-Kassel einerseits und Graf Jobst Hermann von Holstein-Pinneberg-Gemen als jetzt regierenden Landesherrn andererseits über die Ausführung des von dem verstorbenen Grafen Ernst von Holstein-Pinneberg am 7. May 1602 zu Stadthagen seiner Gemahlin Hedwig verschriebenen und von den Landständen unterzeichneten Wittums, das ihr neben der Grafschaft Holstein-Pinneberg alle Gelder, Kleinodien und Jahrhabe zuerkannte, Misshelligkeit entstanden war, da Graf Jobst Hermann die Leibzucht für übermäßig, auch den alten Verträgen entgegen hielt und sie nicht vollzogen hatte, ist die Irrung auf Ermahnung der schauenburgischen Landschaft durch einige von den Räten und Landständen sowie für Gräfin Hedwig, des Geh. Rates Johann Zobel, Gesandten des Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel, und für Graf Jobst Hermann, des Grafen Hermann von Holstein-Pinneberg-Gemen, folgendermaßen gütlich beigelegt: Graf Jobst Hermann gibt Gräfin Hedwig anstatt der Grafschaft Holstein-Pinneberg als Leibzucht Haus und Amt Stadthagen mit allem Zubehör, höheren und niederen Gerichten, auch den darin gelegenene Kohlenbergwerken, unter Vorbehalt jedoch der Stadt Stadthagen selbst und der Landesobrigkeit, wie seine Mutter, Gräfin Elisabeth Ursula von Holstein-Pinneberg geb. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, es genossen, und will ihr das Schloß ausbessern lassen, gibt ihr darüber hinaus aus der Grafschaft Holstein 10000 Reichtaler, derentwegen ihr die Beamten zu Pinneberg schwören sollen. Schon zu Ostern soll sie die Stadthagener Einkünfte erhaben. Gräfin Hedwig genehmigt, dass Graf Jobst Hermann bei der zwischen Ostern und Pfingsten fälligen Rechnung die sämtlichen Intraden der Grafschaft Holstein, ohne Abzug der 10000 Reichtaler, erhebt. Von dem Vorrat an Wein, Korn und Vieh will er so viel nach Stadthagen schaffen lassen, wie zu fürstlicher Haushaltung auf ein Jahr nötig ist. Fortsetzung unter "Enthält"
Laufzeit1622
EnthältDie fürstlichen Räte, Statthalter Dietrich von Brincken, Schweder Luther von Amelunxen, Kanzler Julius Reichardts, Johann Becker und Kammermeister Hennig Elbeke, sollen mit dem Sekretär Anton Rulman unter Eid ein Inventar des Nachlasses an Barschaft, Kleinodien und Silbergeschirr aufnehmen und das Archiv registrieren. Gräfin Hedwig genehmigt, dass von der Barschaft bezahlt wird Graf Ernsts Bestattung und das Monument in Stadthagen, die auf Ostern fällige Besoldung der Räte und Dienerschaft zuzüglich der 60000 Reichtaler, die Graf Ernst ihnen vermacht hat. Von den 200000 Reichstaler, die bei Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig-Lüneburg stehen, werden 100000 gemäß Graf Ernsts Anordnung zur Unterhaltung von 500 Armen, die anderen 100000 zum Abtrag von Schulden verwendet. Die bei Landgraf Moritz von Hessen-Kassel stehenden 100000 Reichtaler fallen an Gräfin Hedwig. da gemäß ihren Eherezessen ihre 20000 Gulden betragenden Ehegelder bei kinderloser Ehe an Landgraf Moritz zurückfallen, behält dieser sie bei Gräfin Hedwig Tod von den 100000 Reichtaler ein, über den Rest kann sie frei verfügen. Von der übrigen Barschaft werden Graf Ernsts sämtliche Schulden bezahlt, die bereits von ihm übernommen altväterlichen Schulden gehen auf Graf Jobst Hermann über. Die sodann übrige Barschaft fällt nach völliger Befriedigung Graf Ernsts sämtlicher Gläubiger zu gleichen Teilen an Gräfin Hedwig und Graf Jobst Hermann.
Alte ArchivsignaturGem Archiv Cap. XXVII 23 b und Gem. Archiv Cap. XXVII 23 c
Zusatzinformationen1622 Februar 12 Bückeburg

Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Merken