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Die Erbpacht war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Sie ist in Deutschland heute abgeschafft. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gemäß Art. 63 EGBGB nur landesrechtlich beschränkt zulässig. Das Kontrollratsgesetz Nr. 45 Art. X verbot sie 1947 unter Aufhebung des Art. 63 EGBGB ganz.
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Historische Luftbilder 1952–67 und aktuelle Orthophotos: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (kostenfrei nach HVGG) · Geoportal Hessen öffnen → · Position im Geoportal → · Historische Messtischblätter (Fotothek) →