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Weichbild ist ursprünglich ein rechtsgeschichtlicher Begriff und bezeichnet einen städtischen Bezirk vor den Stadtmauern, der der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war. Verwandt ist der westfälische Begriff Wigbold. Als Weichbild wird auch das Sächsische Weichbildrecht bezeichnet, das sich zum Teil in Ausgaben des Sachsenspiegels findet. In Schlesien war bis zur preußischen Inbesitznahme im 18. Jahrhundert ein Weichbild ein kreisähnlicher Verwaltungsbezirk.