📜 Tipps für Kirchenbücher: Die Bände selbst sind handschriftlich und nicht namenssuchbar. Namensregister (Indizes) liegen meist am Anfang oder Ende eines Bandes — im Viewer dorthin blättern. Beachte die Schutzfristen (z. B. 100 Jahre nach Trauung/Tod, 120 Jahre nach Geburt).
Geschäfte u. präsentierte stellvertretend für den bayerischen Landesherrn. 1609 erfolgte die endgültige Aufhebung u. Übergabe Deutschland • Regensburg, rk. Bistum · Bücher anzeigen → · ⭐️ Merken