📜 Tipps für Kirchenbücher: Die Bände selbst sind handschriftlich und nicht namenssuchbar. Namensregister (Indizes) liegen meist am Anfang oder Ende eines Bandes — im Viewer dorthin blättern. Beachte die Schutzfristen (z. B. 100 Jahre nach Trauung/Tod, 120 Jahre nach Geburt).
Ruger der Techent von Pebrach als Zeuge in einer Urkunde von Kloster Niederalteich nachweisen. Das Präsentationsrecht Deutschland • Regensburg, rk. Bistum · Bücher anzeigen → · ⭐️ Save