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NACHWEIS

TitelKloster Arnsburg ./. Landgraf Friedrich von Hessen-Darmstadt; Fürst Friedrich Karl von Stollberg, Gedern; die Fürsten von Solms-Braunfels, Braunfels, und der Graf von Solms zu Laubach als die Gesamtherrschaften zu Münzenberg (Mand.): Störung des Klägers im Besitze des von Schröder zu Usingen für 2.700 Gulden angekauften Anteils an den Hofmannschen Zehnten zu Niederhergern [= Nieder-Hörgern] (einem verkommenen Orte bei Gambach) durch die Verklagten als Mitzehntherrschaften unter dem Vorwand des Vorkaufsrechts
Laufzeit1761
Organisations- und Aktenzeichen60
Sonstige BehördensignaturenGef. 14 Nr. 1171
(Vor-) ProvenienzenReichskammergericht

Quelle: Original-Eintrag im Arcinsys · 🖨️ Druckansicht · ⭐️ Merken